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Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Das Arbeitsverhältnis wird durch Gesetze, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen und die Rechtsprechung geprägt. Welche Regelung im Einzelfall gilt, lässt sich oft erst nach Prüfung aller Unterlagen zuverlässig beantworten.

Typische Themen

Beginn des Arbeitsverhältnisses

Vor der Unterschrift können Tätigkeitsbeschreibung, Probezeit, Vergütung, Arbeitszeit, Arbeitsort, Befristung, Nebentätigkeit und Kündigungsfristen geprüft werden.

Konflikte im laufenden Arbeitsverhältnis

Abmahnung, Versetzung, Vergütung, Überstunden, Urlaub, Benachteiligung oder ein problematisches Zeugnis können eine rechtliche Einordnung erforderlich machen.

Beendigung

Bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag sind Fristen und wirtschaftliche Folgen besonders wichtig. Unterschriften sollten erst nach Prüfung erfolgen.

Interessenvertretung

Betriebsräte und Personalvertretungen benötigen bei Mitbestimmung, personellen Maßnahmen und Vereinbarungen häufig arbeitsrechtliche Unterstützung.

Vorgehen

  1. Unterlagen und zeitlichen Ablauf sichern.
  2. Fristen feststellen.
  3. Rechtslage sowie außergerichtliche und gerichtliche Optionen prüfen.
  4. Das weitere Vorgehen anhand der persönlichen Ziele festlegen.

Das Angebot richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Leverkusen, Düsseldorf, Köln und dem Ruhrgebiet. Der Kanzleisitz befindet sich in Bad Homburg.