Kündigung prüfen und Rechte sichern
Nach einer Kündigung ist schnelles, aber überlegtes Handeln wichtig. Für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage gilt regelmäßig eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Wird sie versäumt, kann die Kündigung trotz möglicher Fehler als wirksam gelten.
Was geprüft wird
- Zugang und Schriftform der Kündigung
- Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes
- Ordentliche oder außerordentliche Kündigung
- Personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Begründung
- Anhörung des Betriebsrats, soweit vorhanden
- Besonderer Kündigungsschutz, soweit einschlägig
- Kündigungsfrist sowie offene Ansprüche
Wichtige Unterlagen
Für eine erste Prüfung sind insbesondere Kündigungsschreiben und Umschlag, Arbeitsvertrag und Nachträge, letzte Entgeltabrechnungen, Abmahnungen sowie relevante Korrespondenz hilfreich. Der genaue Zugangstag sollte notiert werden.
Mögliche Ziele
Je nach Ausgangslage kann es um den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, eine einvernehmliche Beendigung, Abfindung, Freistellung, Resturlaub, Zeugnis oder offene Vergütung gehen. Ein gesetzlicher Abfindungsanspruch besteht nicht automatisch; die konkrete Lage muss geprüft werden.
Nicht vorschnell unterschreiben
Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge können weitreichende Folgen haben. Vor einer Unterschrift sollten Inhalt, Fristen und mögliche Auswirkungen auf Leistungen der Arbeitsförderung individuell beurteilt werden.