Leistungen für Arbeitnehmer
Die fachliche Gliederung dieser Seite orientiert sich am historischen Leistungsbestand der Domain: Rechtsberatung, Vertragsprüfung, Begleitung bei Verhandlungen sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung. Heute ist das Angebot konsequent auf Arbeitsrecht für Arbeitnehmer ausgerichtet.
Beratung und Prüfung
- Arbeitsverträge und Vertragsänderungen prüfen
- Kündigungen rechtlich einordnen
- Aufhebungsverträge und Abwicklungsvereinbarungen prüfen
- Abmahnungen und Gegendarstellungen bewerten
- Arbeitszeugnisse auf Inhalt und Formulierungen prüfen
- Offene Lohn- und Vergütungsansprüche untersuchen
Verhandlungen und außergerichtliche Vertretung
Nicht jeder arbeitsrechtliche Konflikt muss vor Gericht enden. Je nach Sachlage können Gespräche über Abfindung, Freistellung, Resturlaub, Zeugnis, offene Vergütung oder die Rücknahme einer Abmahnung sinnvoll sein. Die rechtliche Vorbereitung schafft eine belastbare Grundlage für solche Verhandlungen.
Gerichtliche Vertretung
Wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist, kommt die gerichtliche Durchsetzung in Betracht. Dazu zählen insbesondere Kündigungsschutz-, Lohn-, Zeugnis- und Abmahnungsverfahren. Zuständigkeit, Anträge, Fristen und Kosten werden anhand des konkreten Falls geprüft.
Fristen ernst nehmen
Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten. Für eine Kündigungsschutzklage beträgt die Frist regelmäßig drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Arbeits- und Tarifverträge können außerdem Ausschlussfristen für Zahlungsansprüche enthalten.